Fragen & Antworten
Das Antragsverfahren

Wer ist eigentlich zuständig für die medizinische Rehabilitation?
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes aus 2015 ist in den allermeisten Fällen die Krankenkasse zuständiger Kostenträger für die Rehabilitation geistig behinderter Menschen. Dies gilt insbesondere bei Rentnern und Mitarbeitern anerkannter Werkstätten (WfBM). Sollte eine Anstellung in einer WfbM deshalb erfolgt sein, weil eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt am Fehlen adäquater Angebote scheiterte, kann auch die Rentenversicherung Kostenträger werden.

Ferner sollten Sie darauf achten, dass der Kostenträger die gesetzliche Bearbeitungsfrist (in der Regel 14 Tage) einhält. Wird diese nämlich überschritten, kann der zuerst angegangene Kostenträger die Angelegenheit nicht zu einem anderen Kostenträger weiterleiten. Je nachdem, ob der Kostenträger zuständig und ob ein Gutachten erforderlich ist, darf die maximale Bearbeitungsdauer sieben Wochen nicht überschreiten.

Eine weitere Möglichkeit für behinderte Menschen, Rehabilitation in Anspruch zu nehmen, ist die sogenannte Kinderrehabilitation. Kinder und Jugendliche, die wegen einer Behinderung nicht selbst für sich sorgen können, können bis zu ihrem 27. Lebensjahr eine Kinderrehabilitation erhalten. Zuständig ist dann immer die Deutsche Rentenversicherung. Diese gewährt laut gesetzlicher Vorgabe eine Dauer von mindestens vier Wochen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Anlagen dieser Informationsmappe.

Ich bin Rentner. Kann ich auch eine Reha bekommen?
Auch im Rentenalter ist es wichtig, bei Kraft und Gesundheit zu bleiben. So hat man zwar grundsätzlich keine Möglichkeiten mehr zu Lasten der Rentenversicherung Rehabilitationsmaßnahmen zu erhalten, aber zu Lasten der Krankenkassen wegen allgemeiner Leiden ist es jeder Zeit möglich (Reha vor Pflege!). Maßgeblich ist natürlich der allgemeine Gesundheitszustand und die Empfehlung des behandelnden Haus- oder Facharztes vor Ort.
Ich soll in eine andere Klinik…
Es kann vorkommen – da nicht jeder die Ruhrtalklinik kennt – dass eine andere Klinik benannt wird, allerdings eine ohne beschützenden Rahmen. Wir raten dann, einen Umeinweisungsantrag zu stellen. Darin erläutern Sie, warum die ausgewählte Klinik nicht den Anforderungen, die der Patient benötigt, entspricht. Jedem Antragsteller steht ein Wunsch- und Wahlrecht zu.
Mein Antrag wurde abgelehnt. Was kann ich tun?
Das Mittel der Wahl in diesem Fall heißt Widerspruch. Binnen vier Wochen nach Ablehnung können Sie beim zuständigen Kostenträger gegen die Entscheidung widersprechen. Diesen Widerspruch müssen Sie entsprechend begründen. Häufig wurde in der Beurteilung der Kassen übersehen, dass es sich um geistig behinderte Versicherte handelt. Bei der Beurteilung von Rehaanträgen müssen die besonderen persönlichen Umstände des Patienten berücksichtigt werden. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Was ist mit Zuzahlung und Pflegegeld?
Zuzahlungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Krankenversicherung sind nur zu leisten, sofern die individuelle Belastungsgrenze (1% bei chronisch Kranken, sonst 2% des Brutto-Jahres-Entgelts) noch nicht erreicht ist. Ansonsten können sie befreit werden. Ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, fällt eine Zuzahlung nur an, wenn der Nettoverdienst einen bestimmten Betrag übersteigt.
Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation dauern in der Regel bis zu vier Wochen, in Ausnahmefällen auch mal länger. Gemäß § 34 Abs. 2 SGB XI ist ein etwaig bezogenes Pflegegeld für die Dauer von vier Wochen weiter zu zahlen.

 

Die Zimmer
Warum gibt es in der Ruhrtalklinik vorwiegend Doppelzimmer?
Die Unterbringung unserer Patienten in Doppelzimmern hat verschiedene Gründe. Der geistig behinderte Patient ist in der Regel kommunikationsfreudig. Mit einem Ansprechpartner auf dem Zimmer wird er schneller in den Klinikalltag integriert – das schafft Vertrautheit und fördert den Grundgedanken der Rehabilitation. Wir nennen dies „Kumpel-Prinzip“. Natürlich sind im Einzelfall auch Zimmerwechsel möglich, falls es zwischen den Patienten einmal gar nicht passt. Und noch eine Information: Mehrbettzimmer wie im Krankenhaus finden Sie hier nicht. Einzelzimmer können wir im übrigen natürlich auch belegen – vor allem dann, wenn es entsprechende Gründe dafür gibt.
Gibt es Fernseher, WLAN oder einen Computer für das Internet?
Ja, ja und ja. Auf allen Zimmern sind Fernseher – es gibt für Fußballbegeisterte sogar das Bundesliga-Angebot von Sky. Im gesamten Haus ist kostenlos WLAN verfügbar, damit Patienten ihre mobilen Geräte koppeln können. Wenn Sie Hilfe brauchen, sprechen Sie uns gerne an. Und im Freizeitraum gibt es einen eigenen PC für Patienten, über den im Internet gesurft werden kann. Alle drei Angebote sind kostenlos.

 

Die Aufnahme
Wann erfolgt die Aufnahme? Gibt es feste Tage?
Wir versuchen natürlich, Ihre Aufnahme zeitnah zu terminieren. Wartezeiten lassen sich leider nicht vermeiden. Einen Teil unseres Bettenkontingents planen wir variabel, damit bei medizinischen
oder sozialen Notlagen eine kurzfristige Aufnahme möglich ist. Gleiches gilt auch für Anschlussheilbehandlungen. Sprechen Sie uns einfach an. Die Aufnahmen in unserem Haus erfolgen in der Regel dienstags, mittwochs oder donnerstags.
Wie finde ich mich im Haus zurecht, wenn ich nicht lesen oder schreiben kann?
Es gibt verschiedene Hilfsmittel, die Ihnen die Orientierung im Haus vereinfachen. Unsere Stationen
haben keine Namen, sondern sind mit Farben gekennzeichnet: Rot, Grün, Blau und Gelb. Im Ganzen
Haus finden sich farbliche Hinweisschilder, die den Weg auf die Stationen weisen. Dazu gibt es überall verteilt verschiedene Schilder mit Symbolen, auf denen der Weg zu Therapieräumen oder Speisesälen gekennzeichnet ist. Auf Wunsch kann jeder Patient ein Foto von sich an seine Zimmertür bekommen – so findet sich das richtige Zimmer ganz leicht.
Zusätzlich haben wir auch noch einen Hol- und Bringedienst. Stärker desorientierte Patienten werden zu den Therapien begleitet und anschließend auch wieder auf die Station gebracht.
Warum muss keine Begleitperson bei Ihnen mit aufgenommen werden?
Unsere Konzeption sieht die Mitaufnahme von Begleitpersonen nicht vor. Dies hat verschiedene Gründe. Die Ruhrtalklinik möchte die Selbstständigkeit der Patienten fördern. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, die alleinige Teilhabe am Gesundheitssystem erfahren zu können. Dies trägt auch dem Inklusionsgedanken Rechnung und fördert das Normalitätsprinzip, das die Ruhrtalklinik seit über 30 Jahren schon anwendet. Unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult und assistieren in allen lebenspraktischen Dingen – von der Unterstützung in der Tagesstruktur bis hin zur Übernahme aller pflegerischen Leistungen. Der geistig behinderte Patient ist hier der Normalpatient, er ist hier unter Gleichen – ganz ähnlich so, wie er es ggfs. aus Wohnheimen schon kennt oder später einmal kennenlernen soll.

 

Die Therapie
Was sind die medizinischen Schwerpunkte?
Die Indikationen, mit denen die Patienten zur Ruhrtalklinik kommen, sind vielfältig. Schwerpunkte sind vor allem orthopädische, neurologische und internistische Erkrankungen. Viele Patienten kommen nach orthopädischen Gelenk-Operationen zu uns, andere nach Schlaganfällen oder Hirnerkrankungen. Sehr viele unserer Patienten leiden an Adipositas und bekommen deshalb rehabilitative Hilfe. Wegen des besonderen Patientenklientels behandeln wir auch andere Formen von Erkrankungen als Nebendiagnosen, etwa Haut- oder verschiedene Stoffwechselprobleme.
Was gibt es für Therapeuten und Ärzte im Haus?
Unser Haus steht unter Leitung des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie. Hinzu kommen weitere Ärzte aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern, darunter eine internistische Oberärztin. Darüber hinaus werden wir bei speziellen Fragestellungen durch niedergelassene Fachärzte in der Umgebung unterstützt. Zu unserem Therapeutenteam gehören Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden, Pädagogen, Diätassistenten, med. Bademeister, Masseure und vieles mehr.
Kann ich meine Dialyse bei Ihnen fortsetzen?
Ja natürlich. Bei Dialysepatienten kooperieren wir mit einer Praxis vor Ort.
Welche Angebote gibt es speziell für übergewichtige Patienten?
Adipöse Patienten nehmen an unserem Gesundheitserziehungsprogramm teil. Darin lernen sie, wie sie ihr Essverhalten anpassen können und sollten. Das ganze basiert nicht etwa auf dem Zählen von Kalorien, sondern auf einem Ampelprinzip. Unsere Patienten lernen, Lebensmittel nach dem Ampelprinzip einzuordnen: Rot bedeutet Vorsicht, Grün entsprechend „kein Problem“. Dieses didaktisch angepasste Verfahren hilft, mit dem hier Erlernten auch im häuslichen Umfeld weiterzumachen. Schließlich sollen die verlorenen Kilos möglichst nicht wieder kommen. Wichtig dabei ist natürlich auch die Bewegung – dafür gibt es verschiedene Therapieprogramme. Unter Anleitung lernen die Patienten, wie sich ihre eigene Bewegung auch zu Hause steigern können. Wir wollen keine Marathonläufer aus ihnen machen, aber Bewegung ist nunmal das A und O.
Gibt es ein Bewegungsbad?
Ja klar. Unser Bewegungsbad verfügt über einen speziellen Lift, so dass auch motorisch eingeschränkte Patienten das Bad nutzen können. Zu beachten ist, dass das Bad nur im Rahmen der Therapie genutzt werden kann. Eine eigenständige Nutzung ohne Aufsicht ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.